Bitte beachten Sie, dass dies am 8. Januar 2021 um 11 Uhr von der offiziellen Seite unter http://infocoronavirus.gva.es/es/mobilitat übersetzt wurde. Sie sollten die offizielle Seite auf Änderungen überprüfen.
Neue Maßnahmen in der valencianischen Gemeinschaft zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung ab dem 01
Beschränkung der Ein- und Ausreise in die valencianische Gemeinschaft bis zum 31. Januar
Maximale Anzahl von Personen in sozio-familiären Treffen
Hotel- und Restaurantbetriebe
Das Die Hotellerie schließt um 5:00 Uhr
Die maximale Anzahl von Personen an Tischen ist auf 4 begrenzt. sowohl drinnen als auch auf Terrassen
Einschränkungen der Nachtmobilität
Räumlichkeiten und Einkaufszentren
Zusätzliche Maßnahmen in der valencianischen Gemeinschaft infolge der durch COVID-19 verursachten Gesundheitskrisensituation.
In Bezug auf Ereignisse oder Aktivitäten mit Konzentration von Menschen : Es ist nicht gestattet, Ereignisse oder Aktivitäten mit Konzentration von Personen durchzuführen.
Sportwettkämpfe: Die Teilnahme von Personen, die in der Bildungsphase von Säugling und Grundschule eingeschrieben sind, an Veranstaltungen und Sportwettkämpfen, die von Personen oder öffentlichen oder privaten Einrichtungen im Rahmen von Sportspielen, Verbundsportarten oder Nicht-Verbundsportarten organisiert werden, ist nicht gestattet.
Handel:Gewerbliche Einrichtungen und Räumlichkeiten sowie professionelle Dienstleistungsaktivitäten müssen unabhängig von ihrem nützlichen Ausstellungs- und Verkaufsbereich die Gesamtkapazität von Einrichtungen und Räumlichkeiten um 30% reduzieren. Bei Einrichtungen oder Räumlichkeiten, die auf mehrere Stockwerke verteilt sind, muss die Anwesenheit von Kunden in jedem von ihnen den gleichen Anteil behalten. Alle Einrichtungen und Geschäftsräume sowie professionelle Dienstleistungsaktivitäten, in denen sie tätig sind, reduzieren die Kapazität der Parkplätze oder Parkplätze für die Fahrzeuge ihrer Kunden auf 30%. Mit Ausnahme der vorstehenden Bestimmungen die gewerbliche Tätigkeit von Einrichtungen und Geschäftsräumen, die dem wesentlichen Handel mit Lebensmitteln, Apotheken, Orthopädie, Optikern, Friseurdiensten und Veterinärzentren gewidmet sind;
Catering und Gastfreundschaft : Die Belegung der Tische beträgt maximal 4 Personen pro Tisch oder Tischgruppe. Der Abstand zwischen den Tischen beträgt 2 Meter innerhalb von Einrichtungen und 1.5 Meter auf Außenterrassen. Der Verbrauch wird immer am Tisch sitzen. Die Verwendung einer Maske ist erforderlich, wenn sie nicht verbraucht wird. Die maximal zulässige Kapazität muss am Eingang sichtbar sein. Die Catering- und Hospitality-Einrichtungen schließen ihre Aktivitäten um 5:00 Uhr ab, und die Kundschaft kann nicht außerhalb der zulässigen Zeiten in der Einrichtung bleiben.
Das Rauchen ist auf öffentlichen Straßen nicht gestattet , Strände oder andere Außenbereiche, wenn der Mindestabstand zwischenmenschlicher Sicherheit von mindestens 2 Metern nicht eingehalten werden kann. In jedem Fall ist das Rauchen im Freien auf Terrassen von Cafés und Bars verboten
Perimeter-Vertrauen von Gemeinden mit kritischer Inzidenz.
In Gemeinden mit Begrenzungsgrenzen wird die vorsorgliche Schließung der folgenden Einrichtungen und Räume festgelegt : Sozialzentren, Kasinos, Clubs und Einrichtungen ähnlicher Art; Bars, Restaurants und andere Freizeiteinrichtungen in der Gemeinde, es sei denn, sie bieten einen Food-Service zum Mitnehmen oder zu Hause an. Turnhallen und Sportzentren aller Art sowie Parks und Gärten.
Darüber hinaus wird in diesen 29 Gemeinden die Kapazität für Wach-, Bestattungs- und Bestattungszeremonien so geändert, dass sie in allen öffentlichen oder privaten Einrichtungen mit einer Kapazität von 30% und einer Höchstgrenze von 15 Personen im Freien abgehalten werden können Räume. draußen oder 10 Personen drinnen.
Bei anderen Festen wie Hochzeiten oder Taufen ist die Kapazität auf 1/3 begrenzt, wobei maximal 15 Personen im Freien oder 10 Personen in geschlossenen Räumen unter Familienmitgliedern und engen Freunden untergebracht sind.
Private Fahrzeuge
Die gemeinsame Nutzung von Privatfahrzeugen ist gestattet, alle Benutzer tragen eine Maske. Personen, die im selben Haus wohnen, können jedoch ohne Verwendung einer Maske dasselbe Fahrzeug teilen.
Bei Motorrädern (Fahrer und Beifahrer) müssen Handschuhe und ein Integralhelm mit Visier oder Maske getragen werden, wenn sie nicht an derselben Adresse wohnen.
Zwischenmenschliche Sicherheitsentfernung
Die Einhaltung des festgelegten zwischenmenschlichen Sicherheitsabstands von mindestens 1.5 Metern oder, falls dies nicht der Fall ist, alternative physische Schutzmaßnahmen müssen unter Verwendung einer geeigneten Hygienemaske und eines Atemschutzetiketts eingehalten werden.
Obligatorische Verwendung von Masken
Sozialer Kontakt
Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen
Bei sozialen Kontakten mit nicht zusammenlebenden Dritten müssen die festgelegten Sicherheits- und Hygienemaßnahmen eingehalten werden: Verwendung von Masken, je nach Fall obligatorisch oder empfohlen, Mindestsicherheitsabstand, alternative physische Schutzmaßnahmen, falls nicht möglich, Händehygiene und Atemetikette. .
Körperliche Aktivität und Spaziergänge
Jede Art von Einschränkung für Spaziergänge und einzelne nicht professionelle Sportaktivitäten, die während der Gültigkeit des Alarmzustands festgestellt wurde, wird beseitigt.
Sport und Sportshows
Durchschnittliches Training in föderierten nicht professionellen Ligen
Athleten, die in Clubs integriert sind, die an nicht professionellen Verbundligen teilnehmen, können taktisches Training in Gruppen von maximal 30 Personen durchführen, um körperlichen Kontakt zu vermeiden.
Indoor- und Outdoor-Sportanlagen und Sportzentren werden in stündlichen Schichten organisiert. Aktivitäten sind in Gruppen von bis zu 20 Personen in geschlossenen Räumen und 30 in offenen Räumen ohne physischen Kontakt gestattet. Umkleidekabinen können benutzt werden.
Eröffnung von Sportbecken
Sie können die Außen- oder Innenpools für sportliche Aktivitäten öffnen. Athleten, die über die entsprechende Lizenz in den Sportverband integriert sind und deren Sportmodalitäten und -spezialitäten in Gewässern entwickelt werden, haben bevorzugten Zugang. Schwimmen, lebensrettend und lebensrettend, Triathlon, moderne Hosen- und Unterwasseraktivitäten.
Sportpools dürfen die maximale Kapazität, die den Sicherheitsabstand von einer Person pro 4 m2 garantiert, nicht überschreiten. Wenn es sich um Gruppenklassen handelt, werden sie mit maximal 10 Personen abgehalten.
Freizeitpools und Strände
Freizeitpools
Freizeitpools können sowohl für die Öffentlichkeit als auch für Touristenunterkünfte und private Urbanisationen geöffnet werden und sind für jedermann zugänglich, solange die maximale Kapazität von 50% im Freien und 1/3 in geschlossenen Einrichtungen eingehalten wird.
Wenn der Sicherheitsabstand zwischen Benutzern nicht eingehalten werden kann, wird die Kapazität verringert.
Die Hygiene- und Präventionsbestimmungen werden den Benutzern von Schwimmbädern und Stränden durch sichtbare Plakate oder Beschriftungsnachrichten sowie durch die Notwendigkeit, die Einrichtung zu verlassen, wenn Symptome auftreten, die mit COVID-19 vereinbar sind, mitgeteilt.
Es muss eine räumliche Verteilung der Benutzer festgelegt werden, um den Sicherheitsabstand durch Schilder am Boden zu gewährleisten, die die Räume begrenzen. Persönliche Gegenstände wie Handtücher müssen sich innerhalb des Sicherheitsbereichs befinden.
Strände
In den Bereichen, in denen sich die Benutzer aufhalten, muss eine räumliche Verteilung festgelegt werden, um einen Sicherheitsabstand von mindestens zwei Metern zwischen den Benutzern durch Schilder am Boden zu gewährleisten, die die Räume begrenzen.
Alle persönlichen Gegenstände wie Handtücher, Sonnenliegen und ähnliche Gegenstände müssen innerhalb des festgelegten Sicherheitsbereichs von zwei Metern bleiben, um den Kontakt mit anderen Benutzern zu vermeiden.
Es wird empfohlen, die Schächte der Regenschirme nicht in Abständen von weniger als 4 Metern zu installieren.
Die Ausübung von Sport-, Berufs- oder Freizeitaktivitäten ist gestattet, sofern diese einzeln und ohne körperlichen Kontakt durchgeführt werden können und ein Mindestabstand von zwei Metern zwischen den Teilnehmern eingehalten werden muss.
Sie können die Duschen, Toiletten und Umkleidekabinen benutzen und den Beruf auf eine Person beschränken.
Erfahren Sie mehr über Strände und Tourismus
Aktiver Turismus
Aktive Tourismus- und Naturaktivitäten können in Gruppen von bis zu 30 Personen durchgeführt werden, wobei diese Aktivitäten vorzugsweise nach Vereinbarung arrangiert werden müssen.
Die Reiseleiteraktivität ist erlaubt, vorzugsweise nach Vereinbarung, und die Gruppe besteht aus maximal 15 Personen im Freien und 10 Personen im Innenbereich.
Siehe auch die Unternehmen Seite, um die Bedingungen für die Eröffnung und den Zugang zu Hotels, Resorts, Spas usw. anzuzeigen.
Schulen und Spielplätze
Kongresse, Konferenzen und Messen
Kongresse, Tagungen, Geschäftstreffen und Konferenzen sind in Kongresssälen, Konferenzräumen, Mehrzweckräumen und anderen ähnlichen Einrichtungen und Einrichtungen gestattet.
Kapazität und Sicherheitsabstand
Diese Veranstaltungen müssen jederzeit den Verpflichtungen der physischen Distanz entsprechen, ohne in jedem Fall eine Kapazität von 50% zu überschreiten, und die berührungslose Teilnahme derjenigen, die ihre Aktivitäten auf Distanz anbieten können, muss gefördert werden.
Diese Einschränkung gilt auch für die Durchführung von Informations- und Öffentlichkeitsarbeitsaktivitäten und Workshops im Bereich der wissenschaftlichen und technischen Forschung, Entwicklung und Innovation durch Einzelpersonen und juristische Personen im öffentlichen und privaten Bereich, die sich an alle Arten der Öffentlichkeit richten und deren Ziel das Ziel ist Lernen und Verbreitung von Inhalten im Zusammenhang mit F & E & I.
Wenn der zwischenmenschliche Sicherheitsabstand nicht garantiert werden kann, muss eine dem Risiko entsprechende Schutzausrüstung vorhanden sein.
Zugangsbedingungen
Siehe auch die KULTUR Seite, um die Bedingungen für den Zugang zu Kulturzentren, Bibliotheken, Kinos und Theatern, Ausstellungshallen usw. anzuzeigen.
Freizeitaktivitäten für Kinder und Jugendliche
Outdoor-Aktivitäten
Wenn die Aktivitäten im Freien durchgeführt werden, muss die Teilnehmerzahl auf 50% der üblichen maximalen Kapazität begrenzt werden.
Mobilitätshilfe
Hilfe beim Kauf und der Elektrifizierung von Fahrrädern und städtischen Mobilitätsfahrzeugen
Um eine nachhaltige Mobilität zu fördern, hat das Ministerium für Territorialpolitik, öffentliche Arbeiten und Mobilität Beihilfen genehmigt, mit denen der Kauf von konventionellen oder elektrischen Fahrrädern sowie die Elektrifizierung von Fahrrädern subventioniert werden sollen. Beihilfen werden auch für den Kauf von Elektrofahrzeugen (VMP) gewährt.
Die einzige Voraussetzung für die Beantragung der Beihilfe ist eine natürliche Person mit Wohnsitz in der valencianischen Gemeinschaft.
Die Beihilfe kann vom 22. Juni bis 10. November beantragt werden.
Die subventionierten Beträge unterscheiden sich je nach Art der beantragten Beihilfe. (Sie reichen von 75 € bis 250 €).
Die Person, die ein Fahrrad oder ein Elektrifizierungsset kaufen möchte, muss zu einem Gewerbe oder Geschäft gehen, das dem Anruf beigefügt ist. Die Liste der verbundenen Geschäfte und Läden wird unter dem Link am Ende dieses Absatzes angezeigt. Das Unternehmen oder Geschäft wird die Bitte um Hilfe im Namen der interessierten Person vorlegen. Sobald dies gewährt wurde, wird der Verkauf formalisiert und der Betrag vom Verkaufspreis abgezogen. Anschließend fordert das angeschlossene Geschäft oder Geschäft die Zahlung der Beihilfe über das zu diesem Zweck aktivierte Telematikverfahren an.